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Zulassung Oldtimer



Keine Plakette auf dem Nummernschild: Sieht verboten aus, ist aber legal

Sie wissen natürlich, aus welchen Elementen sich ein gültiges deutsches Fahrzeug-Kennzeichen zusammensetzt: EU-Länderkennung, Ortskennung und Erkennungsnummer. Zwischen den letzten beiden sitzen die HU- und Zulassungsplakette. Landläufig als TÜV-Plakette und Regional-Siegel bekannt. Sie wissen auch: Wer ein Auto ohne Zulassung im öffentlichen Raum abstellt, wird früher oder später abgeschleppt. Wer gar ohne Zulassung durch die Gegend fährt, zahlt ein Bußgeld von 70 Euro und verbucht einen Punkt in Flensburg. Trotzdem sind auf den Straßen immer mehr Fahrzeuge ohne den entsprechenden Plaketten auf den Schildern unterwegs. Und das völlig legal.

Den Grund dafür würde man in Deutschland, hämisch gesagt, nicht sofort vermuten. Es handelt sich um die geänderte Fahrzeugzulassungsverordnung, die eine internetbasierte Zulassung (i-Kfz) ermöglicht. Und wer sein Auto online zugelassen hat, darf es auch sofort im Straßenverkehr einsetzen, obwohl die Fahrzeugdokumente und Plaketten erst im Nachgang erstellt und anschließend per Post verschickt werden. Bis dahin dürften Fahrzeughalter zehn Tage lang ohne Plaketten auf die Straße. Es genügt ein vorläufiger Zulassungsnachweis, der als Ausdruck mitgeführt werden muss.

 

Weitere erlaubte Fahrten ohne Plakette

Davon unbenommen ist die Regelung, dass Fahrten ohne Kennzeichen natürlich weiterhin grundsätzlich verboten sind. Es gibt aber noch weitere Umstände, die das Fahren mit ungesiegelten Kennzeichen erlauben. Etwa die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto ordnungsgemäß zuzulassen oder die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung. Gleiches gilt für eine Fahrt zur Werkstatt, weil eine notwendige Reparatur oder Instandsetzung ansteht. Und auch der umgekehrte Fall einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs befreit Sie temporär von der Plakettenpflicht. Allerdings nur für die eine Rückfahrt auf ihr privates Gelände. Übrigens gut für alle schusseligen Autofahrer: Auch wenn Sie beispielsweise nicht alle Unterlagen für die Zulassung dabei hatten und deshalb keine Zulassung zu Stande gekommen ist, dürfen Sie wieder ungesiegelt nach Hause fahren.

 Aber Achtung: Auch für die prinzipiell erlaubten Fahrten ohne Plaketten gelten Regeln. So muss die Zulassungsbehörde vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben oder es besteht nach einer Außerbetriebsetzung noch eine Reservierung. Zudem sind derlei Fahrten nur innerhalb des Zulassungsbezirks und in direkt angrenzenden Bezirken erlaubt. Zwischenstopps und Umwege zu privaten Zwecken sind nicht gestattet. Und – jetzt wird es dann doch wieder typisch deutsch – ein Versicherungsschutz muss gegeben sein. Sprich: Ihre Versicherung muss Ihnen eine eVB-Nummer für die Haftpflichtversicherung zugestellt haben.

Quelle : auto motoer und sport






Fahrzeuge die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden

Zulassung/Paragraph-21-Gutachten





http://www.Kennzeichen.htm

http://www.oldtimer-markt.de

fuer Auslandsfahrten gibt es Merkblätter :

http://www.ocw07.de/dokumente/07er-merkblaetter-ausland

Merkblatt (deutsch)

Wechselkennzeichen Neue Fahrzeuge

max. zwei Fahrzeuge




Das einzig sinnvolle Wechselkennzeichen

1994 führte der Gesetzgeber das rote Oldtimer-Kennzeichen ein, umgangssprachlich 07er-Nummer genannt. Es war die Antwort auf die Forderung nach einer bezahlbaren, der geringen Jahresfahrleistung angemessenen Zulassungsform, nachdem die schadstoffabhängige Besteuerung den Unterhalt von Oldtimern drastisch verteuert hatte.
Die 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen, das heißt, mit einer Nummer können mehrere Fahrzeuge - Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder bis hinunter zum Kleinkraftrad - abwechselnd bewegt werden. Als Fahrzeugpapiere erhält der Halter ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsstelle die wichtigsten Daten sämtlicher Fahrzeuge einträgt. Dieses Heft muss während der Fahrt mitgeführt werden. Auf Wunsch stempeln ­manche Zulassungsstellen auch mehrere Kennzeichen ab, sodass das lästige Umstecken des Schildes entfällt.

Gleiche Voraussetzungen

07er-Oldies müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein.

Besonders interessant ist die rote Nummer für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die - beispielsweise mangels elektrischer Anlage - die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können.

Attraktiv ist sie zudem für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird ausschließlich die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet, alle weiteren laufen steuerfrei mit. Das heißt: Wer mindestens einen Pkw, Lkw, oder Anhänger auf die 07er zulässt, zahlt 191 Euro pro Jahr, wer nur Motorräder eintragen lässt, ist mit 46 Euro dabei.

Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das H-Kennzeichen und das Rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad). 

Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.   

Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr.  Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.  

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. 
 
Auto ummelden – so behalten Sie Ihr Kennzeichen

In der Regel ist es heute problemlos möglich, das Kennzeichen des Autos zu behalten. Das gilt auch dann, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen. Möchten Sie auf Ihr Berliner Kennzeichen in München nicht verzichten, müssen Sie das nicht. Eine zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihr Fahrzeug vor dem Umzug nicht abmelden.

 

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