Fahrzeuge die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden
Zulassung/Paragraph-21-Gutachten
http://www.Kennzeichen.htm
http://www.oldtimer-markt.de
fuer Auslandsfahrten gibt es Merkblätter :
http://www.ocw07.de/dokumente/07er-merkblaetter-ausland
Merkblatt (deutsch)
Wechselkennzeichen Neue Fahrzeuge
max. zwei Fahrzeuge
Das einzig sinnvolle Wechselkennzeichen
1994 führte der Gesetzgeber das rote Oldtimer-Kennzeichen ein, umgangssprachlich 07er-Nummer genannt. Es war die Antwort auf die Forderung nach einer bezahlbaren, der geringen Jahresfahrleistung angemessenen Zulassungsform, nachdem die schadstoffabhängige Besteuerung den Unterhalt von Oldtimern drastisch verteuert hatte.
Die 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen, das heißt, mit einer Nummer können mehrere Fahrzeuge - Autos, Lkw oder Traktoren sowie Motorräder bis hinunter zum Kleinkraftrad - abwechselnd bewegt werden. Als Fahrzeugpapiere erhält der Halter ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das die Zulassungsstelle die wichtigsten Daten sämtlicher Fahrzeuge einträgt. Dieses Heft muss während der Fahrt mitgeführt werden. Auf Wunsch stempeln manche Zulassungsstellen auch mehrere Kennzeichen ab, sodass das lästige Umstecken des Schildes entfällt.
Gleiche Voraussetzungen
07er-Oldies müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein.
Besonders interessant ist die rote Nummer für Besitzer sehr alter Kraftfahrzeuge, die - beispielsweise mangels elektrischer Anlage - die geltenden Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können.
Attraktiv ist sie zudem für Sammler, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur sporadisch fahren, denn es wird ausschließlich die steuerstärkste Fahrzeugkategorie berechnet, alle weiteren laufen steuerfrei mit. Das heißt: Wer mindestens einen Pkw, Lkw, oder Anhänger auf die 07er zulässt, zahlt 191 Euro pro Jahr, wer nur Motorräder eintragen lässt, ist mit 46 Euro dabei.
Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das
H-Kennzeichen und das
Rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).
Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.
Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.
Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.
Auto ummelden – so behalten Sie Ihr Kennzeichen
In der Regel ist es heute problemlos möglich, das Kennzeichen des Autos zu behalten. Das gilt auch dann, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen. Möchten Sie auf Ihr Berliner Kennzeichen in München nicht verzichten, müssen Sie das nicht. Eine zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihr Fahrzeug vor dem Umzug nicht abmelden.